Unsere Good Neighbours AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Kalkulationen

Unsere Preise richten sich prinzipiell nach den Empfehlungen der österreichischen Wirtschaftskammer geltend für die Bereiche Unternehmensberatung/Eventmanagement. Etwaige Sonderregelungen werden individuell mit dem jeweiligen Kunden vereinbart und sind nicht bindend für andere Veranstaltungen bzw. Auftraggeber.

Die Honorarrichtlinien werden in angemessenen zeitlichen Intervallen auf ihre Übereinstimmung mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen überprüft, um sie auf die neuesten, jeweils aktuellen Branchenusancen abzustimmen.

Briefing/Erstkontakt

Das erste Gespräch zur Festlegung der Zielparameter sowie begleitender Projektdaten und -informationen ist in der Regel kostenlos. Das trifft insbesondere dann zu, wenn der prospektive Auftraggeber im Rahmen einer Eigenpräsentation von Good Neighbours eGen (GN oder Good Neighbours) unser Know-How, realisierte Projekte, interne Mitarbeiter bzw. unsere externen Kooperationspartner (z.B. Technik-Teams) kennenlernen möchte.
 

Angebot

Bestimmt werden Sie verstehen, dass die auf Basis eines entsprechenden Briefings durch den Auftraggeber erstellten Ideen- bzw. Realisierungskonzepte bereits honorarpflichtig sind. Um der Aufgabenstellung entsprechend Lösungsmodelle zu entwickeln, sind in der Regel jede Menge Basisarbeit und Recherchen verbunden, die Zeit und Geld kosten.

Dafür Bandbreiten festzulegen ist schwierig, so haben wir uns entschlossen, Leistungs- bzw. Arbeitszeit entsprechende Honorare anzuwenden, welche bei Auftragserteilung den Gesamtkosten gutgeschrieben werden. Wir denken, Ihnen damit ein faires und transparentes Angebotskalkulationssystem unterbreitet zu haben. Details hierzu bitten wir Sie, in einem persönlichen Gespräch mit uns abzuklären.

Reisekosten

Bei Reisen zur Erfüllung des Seminar/Veranstaltungs- Auftrages wird die Reisezeit mit Sätzen nach Zeitaufwand, plus km-Geld und Diäten in Rechnung gestellt. Als Reisezeiten gelten dabei auch Wartezeiten, soweit dadurch die Ausübung einer anderwärtigen Tätigkeit be- oder verhindert wird. Auch hier besteht die Möglichkeit einer individuell vereinbarten Spesenpauschalierung.
 

Fremdkosten

Fremdkosten, die im Rahmen der Planung bzw. Durchführung von Events/Workshops entstehen, werden unter Aufschlag des Zeit- und Organisationsaufwandes weiterverrechnet.
 

Copyrights

Das Urheber- und Nutzungsrecht an allen von Good Neighbours erstellten Ideen-Skizzen, Vorschlägen, Beschreibungen, Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen im vollen Umfang und Inhalt unabhängig vom Wortlaut, verbleibt bei Good Neighbours auch dann, wenn für die Präsentation ein Honorar bezahlt wurde. Die Übertragung der Nutzungsrechte bedarf ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung, die auch die Höhe der Copyright-Kosten einschließt. Das Urheberrecht ist NICHT übertragbar!

Die Weitergabe der Unterlagen, im Ganzen oder in Teilen, sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstiger Verwertung der präsentierten Vorschläge, Ideen bzw. Lösungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Good Neighbours nicht zulässig und wird bei Notwendigkeit gerichtlich verfolgt!
 

Zahlungsvereinbarungen

Good Neighbours behält sich vor, je nach Auftrag bzw. Auftragsvolumen, insbesondere zur Absicherung von Vorfinanzierungen von (Fremd-) Leistungen, Vorauszahlungen zu fordern. Je nach Veranstaltungstyp, Eventbudget, Fremdkostenanteil und Projektfortschritt gilt eine Vorauszahlung bis zu 50% des Auftragsvolumens als üblich. Da die Leistungserbringung mit der Realisierung des Events zu 100% abgeschlossen ist, sind Rechnungen stets prompt ohne Abzug, unmittelbar nach Rechnungslegung fällig.

Stornobedingungen

Agenturleistungen: alle von der Agentur geleisteten Vorarbeiten, wie kreative, konzeptive und organisatorische Leistungen, sind im Falle einer Stornierung zum Zeitpunkt der Stornierung in der vollen Höhe fällig. 

Trainerhonorar Leistungen: Sollte die Veranstaltung und/oder Teile daraus seitens des Auftraggebers storniert werden, so ergeben sich folgende bindende Stornovereinbarungen in Bezug auf die vereinbarte Auftragssumme (AS): Storno bis 10 Wochen vor dem Event: 20% d. AS | Storno bis 6 Wochen vor dem Event: 50% d. AS | Storno 20 Tage vor bis zum Eventtag: 100% der vereinbarten Auftragssumme 

Diesbezüglich anderslautende Sondervereinbarungen müssen beiderseits bei Vertragsschließung schriftlich fixiert werden!

Auftrittshinderungsgrund

Der Trainer hat das Recht, sein Programm den Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Weiters möchten wir höflichst darauf aufmerksam machen, dass eine Nichterfüllung der vereinbarten Mindestanforderungen seitens des Auftraggebers (wie mangelnde Raumbeschaffenheit, Licht- und Tontechnik) im Extremfall ebenfalls ein Auftrittshinderungsgrund sein kann, der mitunter auch eine zusätzliche Schadenersatzverpflichtung seitens des Auftraggebers zur Folge hat.

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